Bevorzugen die Kunden Gutscheine oder Treuepunkte? 

Frei nach Shakespeare: Coupon oder Treuepunkte? Das ist hier die Frage.

Ende 2022 führten wir eine Umfrage durch, um mehr über die Einkaufsgewohnheiten der Briten herauszufinden.
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In der Studie: „Vergleich der Wirksamkeit von Prämien und individuell ausgerichteten Coupons in Kundenbindungsprogrammen“ untersuchten zwei deutsche Forscher der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin das Käuferverhalten zwischen Coupons und Treuepunkten. Die Forscher fanden heraus, dass Treuepunkte zwar durchaus geschätzt werden, Coupons aber sowohl den Käufern als auch den Einzelhändlern, die sie einlösen, mehr Vorteile bieten. 

Es wurde festgestellt, dass die Käufer bei 18,5 Prozent ihrer Einkäufe gezielt Coupons verwenden, während sie bei nur 2,5 Prozent ihrer Einkäufe Treuepunkte einlösen. Die Studie ergab, dass „die Einlösung von Punkten eine stärkere Wirkung hat, aber weniger häufig erfolgt, was zu einer größeren absoluten Auswirkung von Coupons auf den Umsatz führt“. 

Letztendlich kamen die Forscher zu dem Schluss, dass „die Einlösung von Treuepunkten und individuell ausgerichtete Coupons sich ergänzen“ und dass Einzelhändler und Marken, um den entgangenen Gewinn aus der Einlösung von Treuepunkten für Produkte zu kompensieren, mehr gezielte Coupon-Anreize anbieten sollten, um mehr Einkäufe zu fördern. 

Unsere mobile Coupon-Lösungen können Marken und Einzelhändlern genau die zielgerichteten Kampagnen bieten, die den Umsatz ankurbeln und reichhaltige Dateneinblicke in das Verhalten der Käufer generieren. Zusätzlich zu unseren Coupon-Lösungen bieten wir leistungsstarke Promotions-Plattform auch Treue- und Cashback-Belohnungsanreize – einfache, kosteneffiziente Alternativen zu sperrigen Treuepunkteprogrammen. Sprechen Sie mit uns darüber, wie wir Ihnen helfen können, eine Coupon- oder Prämienkampagne zu erstellen. 

Hier geht es zur zitierten Studie: https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S002243592100049X 

Bei Fragen beraten wir Sie gerne. 

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Damit verfügt savi über die Erlaubnis der BaFin zur Erbringung des Zahlungsdienstes Finanztransfergeschäft des Zahlungsdienstaufsichtsgesetzes (ZAG).