Gamification mit Cashback – savi pusht spielerisch den Absatz

Mit dem digitalen Rubbelos zum Einkaufen am POS motivieren

Gewinnen, sparen und die Lieblingsmarke einkaufen. Das sind starke Anreize, um am POS einkaufen zu gehen. savi bietet dafür mit dem digitalen Rubbellos eine wirkungsvolle und für Marken unkomplizierte Lösung an.
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Werbung mit Sonderangeboten ist zwar effektiv, noch besser ist es jedoch, die mögliche Ersparnis mit einer Gewinnaktion zu kombinieren. Der angeborene Spieltrieb des Menschen und der individuelle Gewinn motivieren die Verbraucher:innen noch stärker am POS einzukaufen.

Die Promotion-Aktion ist auf allen Werbekanälen integrierbar – von Social Media bis zu OOH. Der finanzielle Rahmen der Cashback-Aktion kann von den Unternehmen selbst festgelegt und jederzeit angepasst werden. So gibt keine teuren Überraschungen für das Marketingbudget.

Für die Verbraucher:innen ist die Mechanik ganz einfach: Sie scannen einen QR-Code, klicken auf ein Banner oder geben die URL der teilnehmen Marke ein. Dann gelangen sie auf die Website mit dem digitalen Rubbellos und können ihren individuellen Cashback-Betrag freirubbeln.

Nach Teilnahme und Erhalt der Gewinnbenachrichtigung in Echtzeit, bekommen Teilnehmende einen uniquen Link, der auf eine einmalig nutzbare savi Cashback-Seite führt. Jetzt können Teilnehmende an den POS gehen und das Produkt einkaufen – wissend, dass sie durch seinen individuellen Cashback-Gewinn am Ende viel weniger oder gar nichts für das Produkt bezahlen.

Die Cashback-Ersparnis holen sich Verbraucher:innen durch das Hochladen des Kaufbelegs auf der savi-Cashback-Seite ab.

Mit dieser Mechanik können Marken neue Produkte interaktiv zum Probieren anbieten oder den Abverkauf in einem selbstgewählten Rahmen händlerübergreifend ankurbeln. savi übernimmt dabei die technische und finanzielle Umsetzung und kann auch bei Bedarf die Auswahl und Gestaltung der Werbemittel übernehmen.

savi ist BaFin zertifiziert und hat die Erlaubnis zur Erbringung des Zahlungsdienstes Finanztransfergeschäft des Zahlungsdienstaufsichtsgesetzes (ZAG).

Für weitere Informationen und eine Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Damit verfügt savi über die Erlaubnis der BaFin zur Erbringung des Zahlungsdienstes Finanztransfergeschäft des Zahlungsdienstaufsichtsgesetzes (ZAG).